Während Gerichte noch über das Arbeitszimmer streiten – ziehen wir aus.
Noch ist alles offen : Streit ums Arbeitszimmer nennt es N-TV in seinem aktuellen Beitrag zum Steuerrecht bei der Absetzbarkeit von Arbeitszimmern. Das ein solches Kosten verursacht ist klar, doch ob diese für den Erhalt des Erwerbs notwendig ist hängt wohl von der individuellen Situation ab.
Doch was ist solch ein “Arbeitszimmer” heute?
Mit UMTS/3G und Netbook. Surfstick und mobilen Internetflatrates ist das Arbeitszimmer dort wo ich bin. Vielleicht bin ich arbeitstechnisch ein Produkt der Generation Upload, die mehr und mehr Prozesse des täglichen Lebens online irgendwo im Internet erledigt. Mein Rechner mutiert zum reinen Zugriffskonsole für die Welt von Millionen von Rechner, auf denen ich eigentlich “arbeite”.
Die moderne Freiheit des Arbeitens schont zumindest bei mir die Umwelt. Ich sitze auf dem Balkon – mit Telefon und Instant Messenger bewaffnet. Den E-Mail Client im Blick. 40 Browser Tabs dienen als Fenster zu dem was ich benötige. Nicht jeden Tag ist dies möglich, aber an jedem, an dem es geht spare ich 8kg CO2 – und Benzin und Wartungskosten in einer Höhe, die auch die Pendlerpauschale nicht abdecken könnte.
Nichts ohne “Aber”….
Es sind die kleinen Dinge, die einem die Lust daran nehmen im die grenzenlose Freiheit mit dem mobilen Arbeitszimmer zu genießen. Der Voice-Over-IP Vertrag und dessen Festnetzflat die ausdrücklich eine “kommmerzielle Nutzung” untersagt. Oder der Surfstick mit der Tagesflat für 2,50 EUR, die zwar super günstig – aber nicht abgerechnet werden kann.
Gerade der Sufstick ist mir ein wirklicher Dorn im Auge. Alles bei meinem Anbieter ist automatisiert. Nur um eine Rechnung mit Mehrwertsteuer zu bekommen muss man ein FAX an eine ziemlich teure Rufnummer senden. Bei “normaler” Nutzung übersteigen die Kosten dieses Anrufs bei weitem den Vorsteuerbetrag.
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